Komitee
Das Komitee setzt sich aus neun Personen zusammen, die von der Generalversammlung auf Vorschlag der Klubs oder des bestehenden Komitees gewählt werden: dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sieben ordentlichen Mitgliedern, worunter der Finanzchef. Das Komitee konstituiert sich selbst, ausser was das Amt des Präsidenten angeht.
Ein Mitglied des Komitees kann nicht gleichzeitig Mitglied einer Rechtsanwendungsbehörde sein. Der Präsident und die übrigen Mitglieder des Komitees werden für zwei Jahre gewählt. Die Amtsdauer des Präsident darf zwölf aufeinanderfolgende Jahre nicht überschreiten.
Dem Komitee obliegen insbesondere folgende Befugnisse:
- Führung der SFL;
- Vertretung und Verpflichtung der SFL gegenüber Dritten;
- Anstellung und Entlassung der Mitglieder der Geschäftsleitung und die Überwachung ihrer Tätigkeit;
- Ernennung der SFL-Mitglieder des Verbandsrates;
- Bezeichnung des freien Mitglieds der SFL als Kandidat für den Zentralvorstand SFV;
- Bezeichnung eines Kandidaten zuhanden des SFV für das Amt des Verantwortlichen für die Nationalmannschaften;
- Vorschlagsrecht hinsichtlich der SFL-Mitglieder der Finanzkommission sowie des Coaches der Nationalmannschaft;
- Ernennung und Abberufung der Mitglieder der beratenden Kommissionen und der Lizenzadministration (Licensing Manager und Expertengruppe);
- Suspendierung der Mitglieder von Organen der SFL bis zur folgenden Generalversammlung;
- Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung und der Präsidentenkonferenz;
- Vorbereitung des Budgets und der Jahresrechnung;
- Erstellung des Geschäftsberichtes;
- Beschlussfassung über im Budget nicht vorgesehene Ausgaben im Gesamthöchstbetrag von 500'000 Franken pro Rechnungsjahr;
- Information der Mitglieder der SFL und der Öffentlichkeit;
- Beschlussfassung über den Verteilschlüssel für Einnahmen und Rückvergütungen, die auf die Klubs zu verteilen sind;
- Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder des Komitees, der Organe (ausser der Generalversammlung) und der Behörden mit beratender Funktion der SFL;
- Abschluss von Verträgen zur Verwertung/Nutzung der multimedialen Rechte und der Werberechte an allen Spielen der jeweiligen Wettbewerbe der SFL;
- Bewilligung der jährlichen Subventionen an die SFL-Klubs für leistungsbezogene Anstrengungen im Nachwuchs- und Juniorenbereich, auf Grundslage der verfügbaren Mittel und der Bestimmungen des Ausbildungslabels der SFL;
- Abschluss eines Vertrags für die Vewendung eines offiziellen SFL-Matchballs.
Das Komitee hat im Übrigen alle Befugnisse, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind. Es kann unter seiner Verantwortung seine Befugnisse delegieren und Berater beiziehen oder Aufträge an Dritte erteilen.
Das Komitee ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst; alle anwesenden Mitglieder müssen eine Stimme abgeben, ausser sie treten in den Ausstand. Der Präsident oder, in seiner Abwesenheit, der Vizepräsident hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
In dringlichen Fällen kann der Präsident oder, wenn dieser verhindert ist, der Vizepräsident abwesende Mitglieder ermächtigen, auf dem Korrespondenzweg abzustimmen. Das Komitee kann die Beschlüsse in seinem ganzen Zuständigkeitsbereich auch auf dem Zirkularweg fassen, solange kein Mitglied eine mündliche Beratung verlangt. Es ist ein Beschlussprotokoll zu führen.
Die Sitzungen des Komitees sind nicht öffentlich. Der Chief Executive Officer und sein Stellvertreter sowie, wenn nötig, weitere vom Komitee eingeladene Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen mit beratender Stimme teil. Das Komitee kann zudem Dritte einladen, mit beratender Stimme teilzunehmen.
Der Präsident beruft das Komitee nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens drei Komiteemitgliedern ein. Wird das Komitee auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern einberufen, muss die Sitzung innerhalb von zwei Wochen seit Eingang des Antrags durchgeführt werden.
Die aktuelle Zusammensetzung des SFL-Komitees:

Vizepräsident
Jean-François Collet
seit 2016 im Komitee

Finanzchef
Ancillo Canepa
seit 2008 im Komitee

Mitglied
Werner Baumgartner
seit 2019 im Komitee

Mitglied
Bernhard Burgener
seit 2017 im Komitee

Mitglied
Wanja Greuel
seit 2017 im Komitee

Mitglied
Matthias Hüppi
seit 2019 im Komitee

Mitglied
Philipp Studhalter
seit 2017 im Komitee

Mitglied
Maurice Weber
seit 2019 im Komitee

Präsident Komitee SFL
Heinrich Schifferle
seit 1999 im Komitee
seit 2011 Präsident
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