Die zweitletzte Entscheidung in der Saison 2019/20 ist am letzten Spieltag der Raiffeisen Super League gefallen. Der FC Thun muss in die Barrage, wo er seinen Platz im Oberhaus gegen den FC Vaduz verteidigen will. Die Liechtensteiner haben das Hinspiel im eigenen Stadion mit 2:0 gewonnen. Im Rückspiel kommen erstmals die neue Spielregeln zur Anwendung.
Der FC Thun, der seit 2010 Stammgast in der Super League ist, muss gegen den FC Vaduz im Rückspiel vom Montag, 10. August 2020 einen 0:2-Rückstand wettmachen, um den Platz in der höchsten Schweizer Liga zu behaupten. Die Liechtensteiner ihrerseits, letztmals in der Saison 2016/17 oberklassig, nutzen das Heimrecht im Hinspiel. Anpfiff zur letzten Entscheidung in der SFL ist um 18.15 Uhr (live auf Teleclub).
Neue Spielregel in Bezug auf die Auswärtstore
Erstmals kommt im Rückspiel der Barrage die neue Spielregel zur Anwendung, welche die Klubs im November 2019 eingeführt haben. In Art. 8 des Spielbetriebsreglements heisst es: «Die Mannschaft, die in diesen beiden Entscheidungsspielen mehr Punkte erzielt hat, spielt in der Meisterschaft der Super League, die andere Mannschaft in der Meisterschaft der Challenge League.»
Herrscht nach den beiden Entscheidungsspielen Punktgleichstand, ist derjenige Klub Gesamtsieger, «der in beiden Spielen am meisten Tore erzielt hat». Das bedeutet, dass Auswärtstore keinen höheren Wert mehr besitzen und nicht mehr «doppelt» gezählt werden. Bei erneutem Gleichstand von Punkten und Toren wird das Rückspiel um zweimal 15 Minuten verlängert. Erzielen beide Klubs die gleiche Anzahl Tore in der Verlängerung, entscheidet ein Elfmeterschiessen nach dem Rückspiel über den Gesamtsieg.
Weitere Informationen in der Übersicht:
- Die Barrage wird in Hin- und Rückspiel ausgetragen.
- Die Auslosung am 30.06.2020 hat ergeben, dass der BCL-Klub im Hinspiel zu Hause antreten kann.
- Die Barrage wird als eigener Wettbewerb gewertet, die Statistiken fliessen nicht in die verschiedenen Gesamtwertungen der Saison 2019/20 ein.
- Die bisherigen Verwarnungen werden anders als in der Vorsaison vor den Entscheidungsspielen gestrichen. Der Artikel 79 Abs. 2 der Rechtspflegeordnung des SFV wurde im vergangenen Herbst entsprechend angepasst..
- Gestützt auf Artikel 17, Ziffer 3, des Reglements für den Spielbetrieb der SFL darf ein Klubs für die beiden Entscheidungsspiele höchstens fünf (5) Ausländer im Sinne des Wettspielreglements des SFV gleichzeitig einsetzen. Die Anzahl Ausländer auf der Mannschaftskarte ist nicht beschränkt
- Das Reglement der SFL zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs 2019/20 erlaubt in Art. 5 für die beiden Entscheidungsspiele analog zur Meisterschaft fünf (5) Auswechslungen. Bei Verlängerungen in Entscheidungsspielen darf jedes Team eine zusätzliche sechste Auswechslung vornehmen.