
22.11.2022
Rekurs des FC Stade-Lausanne-Ouchy teilweise gutgeheissen
Das Rekursgericht der Swiss Football League (SFL) heisst den Rekurs des FC Stade-Lausanne-Ouchy gegen den Entscheid der Disziplinarkommission der SFL, dem Klub in der laufenden Saison 3 Punkte abzuziehen, teilweise gut. Der Klub wird für seine administrative Verzögerung mit einer Busse bestraft, nicht mit einem Punktabzug.
Zur Erinnerung: Am 1. November dieses Jahres hatte die Disziplinarkommission der SFL den FC Stade-Lausanne-Ouchy wegen einer «Verletzung der Informationspflicht des Lizenznehmers» mit einem Abzug von 3 Punkten in der Tabelle der laufenden Saison bestraft. Der Klub hatte es versäumt, der Lizenzadministration die erforderlichen Bescheinigungen über die Zahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Juli 2022 rechtzeitig einzureichen. Gegen diesen Entscheid legten die Waadtländer Rekurs ein.
Das zuständige Rekursgericht heisst den Rekurs von SLO teilweise gut und revidiert den Entscheid der Disziplinarkommission. So behält der Zweite der dieci Challenge League seine 3 Punkte in der Tabelle und wird dagegen mit einer Busse von 2'000 Franken belegt. «Die Verletzung des Reglements kann in diesem Fall als leicht bezeichnet werden», begründet das Rekursgericht seinen abweichenden Entscheid. «Sie betraf lediglich die verspätete Abgabe – zwei Tage nach Ablauf einer Fristverlängerung – der einzigen fehlenden Bescheinigung, nämlich derjenigen über die Bezahlung der UVG-Prämien.»
Weiter hält die zweite Instanz fest, dass ausnahmslos alle finanziellen Verpflichtungen des Klubs vollständig und fristgerecht erfüllt worden waren und es sich im vorliegenden Fall lediglich um eine administrative Verzögerung bei der Meldung der Bezahlung der Prämien handelte. Zudem war SLO bisher noch nie wegen einem Verstoss gegen die Reglemente aufgefallen.
Dieser Entscheid des Rekursgerichts ist für die Instanzen der Swiss Football League endgültig.