07.11.2022
Der Protest des FC Basel wird abgewiesen
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hat den Protest des FC Basel 1893 abgelehnt, den der Klub in der Halbzeitpause des Spiels vom 20. Oktober 2022 gegen den FC Zürich (0:0) eingereicht und 3 Tage später offiziell bestätigt hatte.
Aus Sicht der Disziplinarkommission hat der Protestgrund von Art. 63 Bst. b WR nur Spieler im Blick und nicht auch Trainer. Bereits aus diesem Grund muss der Protest abgewiesen werden.
Ferner befinden sich die Katakomben und die Mannschaftskabine weder in der Umgebung des Spielfelds noch sind sie Teil der Technischen Zone. Auf sie bezieht sich somit der Ausschluss nach einem Feldverweis nicht. Damit scheidet auch ein Forfait als Disziplinarmassnahme aus.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 5 Tagen Rekurs eingelegt werden.