Seit 2017 schliesst das Transferfenster in der Schweiz am gleichen Tag wie in den grossen europäischen Ligen. Noch bis Mittwochabend, 31. August, können sich die Klubs mit Spielern aus anderen Ligen verstärken. Danach sind, mit Ausnahme von Härtefällen, bis nächsten Frühling nur noch Wechsel von lokal ausgebildeten Spielern unter 21 Jahren erlaubt.
An der ordentlichen Generalversammlung vom 10. November 2017 stimmten die Klubvertreter der Swiss Football League (SFL) einer Änderung der Qualifikationsperioden zu. Seitdem schliesst die SFL das Transferfenster im Sommer analog zu den grossen europäischen Ligen am 31. August, im Winter am 15. Februar. Davor war der Wechsel von Spielern zwischen Schweizer Klubs, sogenannte nationale Transfers, bis zum 30. September und 28. Februar erlaubt .
Die Änderung erfolgte mit der Absicht, die Integrität des Wettbewerbs zu wahren. Konkret bedeutet dies, dass die Klubs die vollständigen Unterlagen sowohl für nationale wie internationale Transfer bis am Mittwoch um 17.59 Uhr (internationale Transfers) und 23.59 Uhr (nationale Transfers) elektronisch beim Sekretariat der SFL einreichen müssen.
Einheimische Talente können noch bis 31. März wechseln
Ab Mittwoch können, abgesehen von sogenannten «Härtefällen», über welche die Transferkommission der SFL jeweils im Einzelfall bis Ende Februar entscheidet, bis am 31. März nur noch lokal ausgebildete Spieler unter 21 Jahren (HTP) auf nationaler Ebene transferiert werden.
» Reglement für die Qualifikation der SFL-Spieler