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11.03.2022

24 Lizenzgesuche für die Saison 2022/23 eingegangen

 

 

 

 

 

 

 

Am 2. März 2022 lief die reglementarische Frist für die Einreichung der Lizenzgesuche für die Saison 2022/23 in der Swiss Football League aus. Alle 20 aktuellen Klubs der Credit Suisse Super League und der dieci Challenge League sowie 4 Bewerber aus der Promotion League reichten ein Gesuch ein.

Die Lizenzbewerber müssen im umfangreichen Verfahren rechtliche, infrastrukturelle, sportliche, administrative, finanzielle und sicherheitsspezifische Kriterien erfüllen. Bei der Beurteilung der Stadien wird aufgrund allfälliger Zuschauerbeschränkungen ein Schwergewicht auf die Medieninfrastruktur gelegt. Das gesamte Lizenzierungsverfahren dauert rund sechs Monate.

Bis zur reglementarisch festgelegten Frist vom 2. März 2021 reichten alle 20 aktuellen Klubs der Credit Suisse Super League und der dieci Challenge League ein entsprechendes Lizenzgesuch für die Saison 2022/23 ein. Zusätzlich beantragten 4 Klubs aus der Promotion League eine Spielberechtigung für die Challenge League: AC Bellinzona, FC Breitenrain, FC Chiasso und FC Stade Nyonnais.

Die weiteren Fristen im Verfahren
Die Dossiers der 24 Bewerber werden nun durch die Lizenzkommission erstinstanzlich geprüft. Der Entscheid des Gremiums wird am Montag, 25. April 2022 kommuniziert. Klubs, welchen in 1. Instanz die beantragte Lizenz verweigert wird, haben die Möglichkeit, bei der Rekursinstanz für Lizenzen Rekurs einzulegen. Stichtag für das definitive Urteil der 2. Instanz ist der Freitag, 20. Mai 2022.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ZEITPLAN LIZENZIERUNGSVERFAHREN 2022

  • Termin: Mittwoch, 02.03.22
  • Verantwortlich: Lizenzbewerber
  • Aktivität: Termin für die Einreichung der Lizenzierungsdokumentation beim Lizenzgeber

 

  • Termin: Montag, 25.04.22
  • Verantwortlich: Präsident Lizenzkommission
  • Aktivität: Mitteilung der Entscheide der Lizenzkommission

 

  • Termin: Donnerstag, 28.04.22
  • Verantwortlicher: Lizenzbewerber
  • Aktivität: Ablauf Rekursfrist

 

  • Termin: Freitag, 20.05.22
  • Verantwortlich: Vorsitzender der Rekursinstanz
  • Aktivität: Mitteilung der Entscheide der Rekursinstanz

 

 

 

 

 

 

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