Europäischer Fussball spricht sich gegen pauschale Kollektivstrafen aus
04. Sep. 2026
SFL
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Anlässlich der UEFA Safety and Security Conference vom 1. und 2. September 2026 in Madrid diskutierten mehr als 500 Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Ligen, Klubs, Fanorganisationen und Behörden über die Bedeutung von Gästefans sowie über den Umgang mit Kollektivmassnahmen.
Im Anschluss verabschiedeten UEFA, European Leagues, European Football Clubs und Football Supporters Europe eine gemeinsame Stellungnahme. Darin halten die Organisationen fest, dass Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt, Ausschreitungen und anderem Fehlverhalten in erster Linie auf die dafür verantwortlichen Personen ausgerichtet sein sollen.
Kollektive Einschränkungen für Gästefans wie Reisebeschränkungen sollen dagegen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen, wenn weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen, um ernsthafte Risiken für die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Denn Gästefans sind ein wesentlicher Bestandteil der Fussballkultur. Sie tragen zur Atmosphäre in den Stadien und zur Attraktivität der Wettbewerbe bei. Einschränkungen müssen verhältnismässig und nachvollziehbar sein und dürfen nicht leichtfertig angeordnet werden.
Individuelle Verantwortung statt pauschaler Massnahmen
Die gemeinsame europäische Position entspricht der Position der Swiss Football League. Die SFL setzt sich seit Jahren dafür ein, Fehlverhalten gezielt zu sanktionieren und Personen zur Verantwortung zu ziehen, die gegen Gesetze oder Stadionordnungen verstossen. Gleichzeitig sollen friedliche Fans nicht pauschal für das Verhalten Einzelner bestraft werden.
Pauschale Massnahmen gegen ganze Fangruppen erachtet die SFL als problematisch. Sie treffen in erster Linie eine grosse Zahl friedlicher Fans, obwohl diese selbst kein Fehlverhalten begangen haben. Gleichzeitig können solche Massnahmen die präventive Arbeit und den Dialog mit den Fans erschweren. Aus Sicht der SFL braucht es deshalb einen Ansatz, der Prävention und Dialog mit einem konsequenten Vorgehen gegen gewalttätige Einzeltäter verbindet.
Kollektivmassnahmen als letztes Mittel
Die europäischen Fussballorganisationen betonen zudem die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit. Behörden, Ligen, Verbände, Klubs und Fanorganisationen sollen frühzeitig in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Entscheide über Einschränkungen des Stadionbesuchs sollen transparent begründet und möglichst frühzeitig kommuniziert werden.
Die gemeinsame Stellungnahme stützt sich auf eine Empfehlung des Saint-Denis-Komitees des Europarats vom Oktober 2025. Darin wird festgehalten, dass Kollektivmassnahmen nicht zu einer routinemässigen Reaktion auf Sicherheitsbedenken werden dürfen. Sie sollen nur dann in Betracht gezogen werden, wenn aufgrund klarer, objektiver und aktueller Erkenntnisse ein ernsthaftes Risiko für die öffentliche Sicherheit besteht und weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen. Entscheidend sind dabei die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit.
Die europäischen Fussballorganisationen werden die gemeinsame Stellungnahme in den nächsten Tagen dem Europarat übermitteln.


